BB Baupro GmbH 01012024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen ersetzen alle vorangegangenen Geschäftsbedingungen und Einzelvereinbarungen und sind mit der Auftragserteilung durch den Kunden, sofern nicht anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages und somit verbindlich.



PREISE

Die in dieser Liste aufgeführten Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF), EXW laut INCOTERMS 2000 zzgl. der Kosten für die Lieferung und der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Preisänderungen im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, insbesondere in Folge von Rohstoffpreisänderungen bleiben vorbehalten. Die Preise können jederzeit gemäss dem Teuerungsindex für bituminöse Mischungen des Bundesamtes für Statistik angepasst werden. Weicht das Auftragsvolumen +/- 10 % vom Angebot ab, kann die BB Baupro GmbH einen neuen Preis in Rechnung stellen. Massgebend für die konkrete Preisberechnung ist das bei der Verladung festgestellte Gewicht sowie das Ausmass. Den Angeboten und Abschlüssen liegen die Frachten und öffentlichen Abgaben zugrunde, die zur Zeit ihrer Abgabe gelten. Für den Fall der Änderung dieser Frachten und Abgaben behält sich die BB Baupro GmbH eine Anpassung der Preise vor.



KONDITIONEN

Unsere Rechnungen sind netto innert 30 Tagen ab Fakturadatum ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Minderungen zahlbar. Für die Überschreitungen des Zahlungszieles ist ein Verzugszins von 6 % p.a. zu entrichten, ohne dass es einer separaten Mahnung bedarf. Wenn beim Käufer kein ordnungsgemässer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere wenn ein Konkurs oder Nachlassverfahren droht, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist zur Verrechnung, zum Rückbehalt oder zur Minderung nur dann berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der BB Baupro GmbH ausdrücklich anerkannt worden sind. Nicht berechtigte Abzüge werden nachbelastet und der zusätzliche Bearbeitungsaufwand wird in Rechnung gestellt. Die Offertengültigkeit beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage.



LIEFERUNG

Die Ware reist auf Risiko und Gefahr des Käufers. Die Transportkosten richten sich nach dem jeweils gültigen Frachtansatz nach GU-Tarif, zzgl. etwaiger ADR/SDR Zuschläge und der LSV-Abgaben (LSVA). Der Rücktransport von Emballagen/Gebinden in einwandfreiem Zustand kann durch die BB Baupro GmbH organisiert werden, erfolgt jedoch immer auf Kosten des Kunden. Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird (Fixtermine/Avisierung). Die Kosten hierfür werden vom Käufer getragen. Änderungswünsche des Käufers sowie unvorhersehbare, unvermeidbare und nicht von der BB Baupro GmbH zu vertretene Ereignisse, z.B. höhere Gewalt, Streiks und Aussperrungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Energie und Rohstoffen, sowie behördliche Massnahmen, verlängern die Lieferfrist an- gemessen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei einem Vorlieferanten der BB Baupro GmbH eintreten; richtige und rechtzeitige Selbst- belieferung bleibt vorbehalten. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind diesfalls beidseitig ausgeschlossen. Wird von der BB Baupro GmbH eine vereinbarte Liefer- oder Abladezeit beschritten, ohne dass höhere Gewalt oder ein anderes unvorhergesehenes Ereignis vorliegen sollte, so hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei (2) Tagen einzuräumen.



HAFTUNG

Für eigene Handlungen und Unterlassungen haftet die BB Baupro GmbH nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Die BB Baupro GmbH haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen, welche Hilfspersonen zuzurechnen sind. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.



TRANSPORTFORSCHRIFTEN

In den Produkt- und Sicherheitsdatenblättern ist die Transportklasse nach ADR/SDR/RID für den Strassen-, Bahn- und Posttransport angegeben (Gefahrengutdeklaration). Für das Abholen von klassierten Produkten (Gefahrengut) muss das verwendete Fahrzeug gemäss der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse ausgerüstet, der Chauffeur entsprechend ausgebildet und im Besitz eines SDR Ausweises sein. Da die BB Baupro GmbH als Lieferant bei Nichteinhaltung der Transportvorschriften haftbar ist, werden vorschriftswidrig ausgerüstete Fahrzeuge nicht beladen. Diese Vorschriften gelten ebenfalls für den Rücktransport von Produkten. Handelt es sich um angebrochene oder nicht mehr eindeutig identifizierbare und gekennzeichnete Produkte, gelten zudem die Vorschriften der «Verordnung über den Verkehr von Sonderabfällen».



REKLAMATIONEN

Allfällige Reklamationen bezüglich offener Mängel werden von der BB Baupro GmbH nur sofort nach Empfang der Ware anerkannt. Der Käufer ist verpflichtet, Reklamationen bezüglich offener Mängel auf dem Lieferschein zu vermerken. Bei versteckten Mängeln muss die Reklamation bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages schriftlich erfolgen. Aus der Reklamation müssen in beiden Fällen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware zur Besichtigung bereitzustellen. Dieses kann durch die BB Baupro GmbH , unseren Lieferanten oder durch ein durch uns beauftragtes öffentliches Labor erfolgen, welches die entnommenen Warenproben nach branchenüblicher Norm untersucht. Bei der Beanstandung von Haftungen müssen die entnommenen Bohrkerne und die Bohr- und Prüfprotokolle vorgezeigt werden. Die Ausführung der Bohrung hat der Norm zu entsprechen. Eine Reklamation ist ausgeschlossen, wenn der Käufer die gelieferte Ware vermischt oder weiterveräussert. Bei nicht fristgerechter Reklamation gilt die Ware als genehmigt und abgenommen. Bei begründeten und nachgewiesenen Mängeln ersetzt die BB Baupro GmbH die fehlerhafte Ware durch fehlerfreies Material. Eine über die Nachlieferung hinausgehende Gewährleistungspflicht ist in jedem Fall ausgeschlossen.


WARENRETOUREN

Warenretouren können nur in einwandfreiem Zustand, originalverpackt, franko Herstellerwerk und unter vorheriger Mitteilung durch die BB Baupro GmbH entgegengenommen werden. Die Berechnung des Retourenwertes erfolgt auf der Basis des Netto-Warenwertes. Minderwert der Ware und gewährter Rabatt werden in Abzug gebracht. Es wird höchstens 80% des Netto-Warenwertes gutgeschrieben. Für nicht wiederverwendbare Waren wird das Handling, die Entsorgungskosten bzw. etwaige Sondergebühren an den Kunden verrechnet. Der Kunde muss schriftlich bestätigen, dass die Ware nicht verändert werden.



GEBINDE

Die in der Preisliste aufgeführten Gebinde sind sogenannte Einweggebinde und werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Transportfässer. Die Fässer gehen bei Warenbezug in das Eigentum des Kunden über. Der Kaufpreis wird bei einwandfreier Rücklieferung des Fasses zurückerstattet. Die jeweilige Rücklieferung und umweltgerechte Entsorgung (Inhalt/Gebinde) gehen zu Lasten des Kunden. Die bei unseren Lieferungen verwendeten Paletten-Einheiten sind Eigentum der BB Baupro GmbH. Bei nicht erfolgter Rückgabe innert nützlicher Frist (max. 3 Monate) werden diese zu Tagespreisen nachbelastet. Der Rücktransport von Emballagen/Gebinden in einwandfreien Zustand kann durch die BB Baupro GmbH organisiert werden, erfolgt jedoch immer auf Kosten des Kunden.

LEIHGERÄTE

Alle Leihgeräte sind Eigentum der BB Baupro GmbH, die dem Kunden gegen Entgelt gemäss Entgelttabelle überlassen werden. Die Benutzung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Haftung für direkte und indirekte Schäden an den Leihgeräten bzw. durch deren Verwendung wird ausgeschlossen (insbesondere Umweltschäden). Die Geräte werden technisch einwandfrei übergeben. Werden bei der Rückgabe Schäden am Gerät festgestellt, werden diese durch die BB Baupro GmbH behoben und dem Kunden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Die normale Reinigung der Leihgeräte ist im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung kann die erhöhte Reinigungsarbeit dem Kunden separat belastet werden.



BERATUNG

Die BB Baupro GmbH steht Ihnen unentgeltlich als Berater, speziell für die im Strassenbau vorkommenden Aufgaben des Neubaus und des Unterhaltes zur Werterhaltung von Objekten, zur Verfügung. Die Beratungen und Besprechungen erfolgen bereits bei der Projektierung und stellen die optimale Einbindung unserer Leistung in den Bauvortschritt sicher. Werden im Zuge der Auftragsdurchführung dabei bauseits durch den Kunden oder in dessen Auftrag Materialien und Gerätschaften trotz anderslautender Beratung zugeliefert bzw. eingesetzt, kann seitens der BB Baupro GmbH keine Haftung für entstandene, direkte und indirekte Schäden übernommen werden. Die Haftung unsererseits aus irgendwelchen weiteren Rechtsgründen im Zusammenhang mit den unentgeltlichen Beratungsdienstleistungen ist ausgeschlossen.

Überwachungs- und Laboraufträge sind Gegenstand gesonderter Aufträge und werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.



LAGERUNG UND HALTBARKEIT

Die BB Baupro GmbH garantiert die Lieferung von qualitativ einwandfreier Ware, kann aber für die sachgerechte Lagerung und Verwen- dung, sowie für die Ergebnisse des Produkteinsatzes durch den Kunden keine Gewähr übernehmen. In die Verantwortung des Kunden fällt darüber hinaus die vorschriftsmässige Handhabung und Lagerung der Produkte gemäss ADR/SDR und Chemikaliengesetz.



BAUSTELLEN

Für die Dauer der Ausführungsarbeiten ist der Kunde zur Sicherung, Signalisierung sowie für die ganz oder teilweise Sperrung des Bauab- schnittes für den Durchgangsverkehr verpflichtet. Da der Zeitraum zwischen Anlieferung und Einbringung der Produkte kurz bemessen ist, befreit der Kunde die BB Baupro GmbH generell von der Pflicht, den Baugrund und das vom Kunden und/oder von Dritten verwendete Material oder Gerät auf seine Eignung hin zu überprüfen. Die BB Baupro GmbH übernimmt keine Haftung an Fahrzeugen und Bauwerken bei eventuellen Bitumenspritzer. Die Taupunktdifferenz muss grösser/gleich 4°C sein. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die Leistun- gen der BB Baupro GmbH optimal in den Baufortschritt einzuplanen und die Einhaltung der gemeinsam festgelegten Liefer- und/oder Appli- kationszeiten sicherzustellen. Bei groben Abweichungen ist die BB Baupro GmbH schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen. Kann die Arbeit der BB Baupro GmbH nicht zum festgelegten Zeitpunkt begonnen werden (Applikation und Warenlieferung), werden die entstehenden Wartezeiten gemäss Preisliste in Rechnung gestellt. Das Ausmass muss der BB Baupro GmbH innert 10 Tagen bekannt gegeben werden, andernfalls gilt unser Ausmass als massgebend.



Änderungen von Produktformulierungen und Geschäftsbedingungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Oberbipp BE, anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.

Oberbipp 01.01.2024